E-Scooter, E-Roller, E-Bike & Pedelec: Was ist da der Unterschied?

E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein.
E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein. Bild: © Adobe Stock/Akaberka 2019

E-Scooter, E-Roller, E-Bike oder Pedelec – wer soll da eigentlich noch durchblicken? Wir erklären die Unterschiede zwischen den elektrischen Fortbewegungsmitteln.

E-Scooter und E-Roller sind derzeit in aller Munde, E-Bikes und Pedelecs gibt es hingegen schon seit Längerem auf dem Markt. In der Berichterstattung über die unterschiedlichen Elektro-Gefährte geht gerne einmal etwas durcheinander. Wir erläutern die Unterschiede.

E-Scooter

E-Scooter fullscreen
E-Scooter sind Tretroller mit Elektromotor. Bild: © Adobe Stock/Kirill Gorlov 2019

E-Scooter werden im deutschen Gesetz auch als Elektro-Tretroller oder City-Scooter bezeichnet. Der Entwurf zu einer Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) beschreibt einen E-Scooter dementsprechend auch als "elektrisch betriebenes Fahrzeug ohne Sitz und selbstbalancierendes Fahrzeug". Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge "im Sinne des § 1 Absatz 2 StVG", da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie dieselben Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge.

Ein Fahrzeug muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um als E-Scooter zu gelten:

  • Lenk- oder Haltestange von mindestens 500 mm
  • Höchstgeschwindigkeit von mindestens sechs bis maximal 20 km/h
  • Leistung von nicht mehr als 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
  • "Fahrdynamische" Mindestanforderungen (Bremsen, steuerbar, Beleuchtungsanlage, Glocke und seitliche Reflektoren)
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Wo ist das Fahren erlaubt: Radweg oder Straße, Gehweg NICHT erlaubt
  • Kennzeichenpflicht: Nein (aber Versicherungskennzeichen notwendig)
  • Haftpflichtversicherung notwendig: Ja
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein

E-Roller

E-Roller werden gerne mit E-Scootern gleichgesetzt, sind aber zumindest laut der in Deutschland geltenden Definition der Bundesregierung etwas anderes – nämlich deutlich leistungsstärkere Elektromotorroller, also eine elektrische Variante des klassischen Motorrollers.

E-Roller sehen daher auch aus wie normale Motorroller (etwa eine Vespa) und haben immer einen Sitz. Ein Beispiel ist etwa das Crowdfunding-Projekt NIU NGT, das TURN-ON-Moderator Jens im Video oben ausführlicher vorstellt. Für Elektro-Roller gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben wie für normale Motorroller.

E-Bike

Mofa fullscreen
Rechtlich gesehen ist ein E-Bike eigentlich ein Mofa. Bild: © Adobe Stock/refresh(PIX) 2019

E-Bikes fahren auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Dieses System ist ab sechs Kilometer pro Stunde zulassungspflichtig. Rechtlich gesehen wäre ein solches E-Bike also einem Leichtmofa gleichgestellt. Allerdings sind solche Fahrzeuge heutzutage eher Exoten und werden nur selten im Handel angeboten.

Wie die Webseite Bulls schreibt, sind laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) rund 99 Prozent der heutzutage verkauften E-Bikes eigentlich Pedelecs (siehe unten). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden E-Bikes aber meist mit Pedelecs gleichgesetzt.

  • Höchstgeschwindigkeit: 6 bis 20 km/h
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Wo ist das Fahren erlaubt: Straße; Radwege nur, wenn für Mofas freigegeben
  • Kennzeichenpflicht: Versicherungskennzeichen notwendig
  • Haftpflichtversicherung notwendig: Nein (bei E-Bikes bis 45 km/h Versicherungspflicht)
  • Führerscheinpflicht: Ja (Mofa-Führerschein)
  • Helmpflicht: Nein (bei E-Bikes bis 45 km/h Helmpflicht)

Pedelec

Pedelec fullscreen
Pedelecs machen 99 Prozent aller verkauften E-Bikes aus. Bild: © Adobe Stock/Alexander Rochau 2019

Ein Pedelec (Kurzform für "Pedal Electric Cycle") ist ein E-Bike, bei dem der Fahrer in die Pedale treten muss, damit der Elektromotor zur Unterstützung aktiv wird. Nach dieser Definition müssten fast alle heutzutage verkauften E-Bikes eigentlich als "Pedelecs" bezeichnet werden. Im Sprachgebrauch hat sich allerdings die Bezeichnung "E-Bike" mehr durchgesetzt als "Pedelec".

Erfolgt die Pedalunterstützung bis 25 Kilometer pro Stunde, gelten Pedelecs rechtlich gesehen als Fahrrad und sind nicht zulassungspflichtig. Die Motorleistung eines Pedelecs darf dabei 250 Watt nicht überschreiten. Bei 25 km/h schaltet sich der E-Motor ab.

  • Höchstgeschwindigkeit: maximal 25 km/h
  • Mindestalter: nicht festgelegt
  • Wo ist das Fahren erlaubt: Radweg
  • Kennzeichenpflicht: Nein
  • Haftpflichtversicherung notwendig: Nein
  • Führerscheinpflicht: Nein
  • Helmpflicht: Nein

S-Pedelec

S-Pedelec fullscreen
Ein S-Pedelec gilt rechtlich als Kleinkraftrad. Bild: © Adobe Stock/Sebastian Rothe 2019

Eine Sonderform des Pedelec ist das sogenannte S-Pedelec ("S" steht für "Speed"). Auch hier dient der Elektromotor nur zur Unterstützung beim Treten, wird allerdings erst bei 45 km/h abgeschaltet. Daher gelten S-Pedelecs in Deutschland auch nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder beziehungsweise Mofas. Die maximal erlaubte Leistung liegt bei 500 Watt.

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 bis 45 km/h
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Wo ist das Fahren erlaubt: Auf der Straße, nicht auf Radwegen
  • Kennzeichenpflicht: Versicherungskennzeichen notwendig
  • Haftpflichtversicherung notwendig: Ja
  • Führerscheinpflicht: Ja, Fahrerlaubnis Klasse M oder PKW-Führerschein
  • Helmpflicht: Ja
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