Eine Verordnung für E-Scooter in Deutschland wurde am 17. Mai 2019 vom Bundesrat verabschiedet. Das Gesetz regelt die Straßenzulassung, wer einen elektrischen Tretroller fahren darf und was dabei erlaubt ist. Antworten auf alle wichtigen Fragen rund um E-Roller und die neue Verordnung findest Du hier.
- Wer darf E-Scooter fahren?
- Welche E-Scooter dürfen genutzt werden?
- Straßenzulassung: Wo dürfen E-Scooter fahren?
- Wann erfolgt die finale Zulassung?
- Wann kommen E-Skateboards und E-Hoverboards?
- Das sagt das Gesetz in Deutschland zu E-Scootern: Überblick
E-Scooter kommen auch in Deutschland langsam ins Rollen: So hat der Bundesrat Mitte Mai 2019 einer Verordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Diese regelt, unter welchen Bedingungen in Zukunft E-Scooter durch Deutschlands Städte rollen dürfen.
Wer darf E-Scooter fahren?
E-Scooter sollen laut der Verordnung für alle Personen ab 14 Jahren freigegeben werden. Ein Führerschein wird ähnlich wie beim Fahrrad nicht benötigt. Ein ursprünglicher Vorschlag, die Nutzung von E-Scootern an einen Mofa-Führerschein zu koppeln, ist damit vom Tisch. Auch eine Helmpflicht gibt es für den Einsatz der E-Scooter nicht. Ursprünglich hatte das Verkehrsministerium vorgesehen, die Fahrzeuge bereits für Personen ab 12 Jahren zu erlauben, konnte sich damit jedoch in der Länderkammer nicht durchsetzen.
Welche E-Scooter dürfen genutzt werden?
Die Verordnung legt auch fest, welche Arten von E-Scootern auf Deutschlands Straßen genutzt werden dürfen. Erlaubt ist demnach eine maximale Geschwindigkeit von 20 km/h. Die E-Roller müssen zudem über eine Lenk- und Haltestange verfügen. Ähnlich wie Fahrräder benötigen die E-Scooter eine Hupe und/oder eine Klingel, um Fußgänger sowie andere Verkehrsteilnehmer warnen zu können.
Weiterhin müssen E-Scooter für eine Zulassung in Deutschland zwei unabhängige Bremsen besitzen und mit einer Versicherungsplakette ausgestattet sein. Eine Nummernschild-Pflicht ist hingegen nicht vorgesehen und auch auf Blinker dürfen die elektrischen Roller verzichten.
Straßenzulassung: Wo dürfen E-Scooter fahren?
Auf die Straßen werden E-Scooter gemäß der Verordnung des Verkehrsministeriums nicht gelassen. Stattdessen sollen diese auf Radwegen unterwegs sein. Sollten Radwege fehlen, dürfen die E-Roller auf die Fahrbahn ausweichen. Ursprünglich war sogar vorgesehen, E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h auf Radwegen zuzulassen. Dieser Vorschlag fand im Bundesrat jedoch keine Zustimmung.

Wann erfolgt die finale Zulassung?
E-Scooter dürfen ab dem 15. Juni auf deutschen Straßen fahren. Aktuell werden bereits einige E-Scooter in Deutschland angeboten, die dank einer Sondergenehmigung schon vorab eine Straßenzulassung erhalten haben, darunter etwa der Metz Moover.
Wann kommen E-Skateboards und E-Hoverboards?
Geht es nach Verkehrsminister Andreas Scheuer, dann sollen ab Sommer noch weitere Elektrofahrzeuge für die Nutzung auf den Gehwegen der Republik freigegeben werden. Dabei handelt es sich vor allem um E-Skateboards oder E-Hoverboards, also Fahrzeuge ohne Lenk- und Haltestange mit einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 12 km/h.
Bei diesem Plan kommen allerdings die gleichen Bedenken zum Tragen, wie schon beim E-Scooter: Die Freigabe der Elektrofahrzeuge auf Gehwegen könnte möglicherweise grundgesetzwidrig sein und vom Bundesverfassungsgericht untersagt werden.
Das sagt das Gesetz in Deutschland zu E-Scootern: Überblick
- Freigegeben ab 14 Jahren
- Kein Führerschein
- Keine Helmpflicht
- E-Scooter müssten über Versicherungsplakette verfügen ...
- ... aber nicht über ein Nummernschild
- Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
- Lenk- und Haltestange sind Pflicht
- Klingel oder Hupe sind Pflicht
- Zwei unabhängige Bremsen sind ebenfalls Pflicht
- Elektrische Blinker sind nicht vorgesehen
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen fahren und bei fehlenden Radwegen auf Straßen
- Eine Freigabe von E-Skateboards und E-Hoverboards soll ebenfalls noch in diesem Jahr erfolgen