Laubbläser-Verbot: Was steckt dahinter – und was ist erlaubt?

Stihl Laubbläser
Laubbläser sind laut, trage daher immer einen Gehörschutz, wenn Du einen benutzt. Bild: © Stihl 2020

Im Spätsommer und Herbst, wenn die Blätter nur so von den Bäumen regnen, sind Laubbläser bei der Gartenpflege sehr hilfreich. Die Geräte machen allerdings auch kräftig Lärm, und immer wieder gibt es Artikel zu einem Laubbläser-Verbot. Was hat es damit auf sich und was darfst Du als Privatnutzer eigentlich? Die Antworten gibt's hier.

Laubbläser sind praktisch, um den Garten, Wege und den Bürgersteig von heruntergefallenen Blättern zu befreien. Du pustest die Blätter zu Haufen zusammen, sodass Du sie gut einsammeln und entsorgen kannst. Die Geräte lassen sich privat und gewerblich nutzen – allerdings musst Du Dich in jedem Fall an strenge Nutzungsbeschränkungen halten.

Laubbläser und auch Laubsauger sind im Einsatz sehr laut. Akku-Laubsauger übersteigen häufig einen Lärmpegel von 85 Dezibel, Geräte mit Benzin-Motor kommen sogar auf 115 Dezibel. Der Gesetzgeber stuft sie deshalb als mittel- bis langfristig gehörschädigend ein. Du solltest beim Arbeiten mit einem Laubbläser oder Laubsauger also immer einen Gehörschutz tragen.

Anwohner, Passanten und Tiere sind dem Lärm allerdings schutzlos ausgeliefert. Um sie nicht zu stark zu belasten, musst Du folgende Nutzungszeiten einhalten:

  • An Werktagen darfst Du die Geräte nur von 9 bis 13 Uhr und von15 bis 17 Uhr verwenden.
  • An Sonn- und Feiertagen gilt ein ganztägiges Verbot für Laubbläser und Laubsauger.

Eine Ausnahme bilden moderne Laubbläser und Laubsauger mit EG-Umweltzeichen. Diese Modelle sind vergleichsweise leise, ihr Lärmpegel liegt unter 85 Dezibel. Ein solches Gerät darfst Du in der Regel werktags von 7 bis 20 Uhr benutzen.

Unterschiedliche Regelung in Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden können allerdings eigene Vorschriften zur Verwendung von Laubbläsern erlassen. In Industriegebieten beispielsweise ist dann womöglich die ganztägige Nutzung erlaubt, in Wohngebieten können dagegen noch stärkere Einschränkungen gelten. Erkundige Dich vor Gebrauch auf jeden Fall bei Deiner Stadtverwaltung. Verstößt Du nämlich gegen die Vorschriften, droht Dir ein Bußgeld, das in besonders schweren Fällen bis zu 50.000 Euro betragen kann. Spare Dir den Ärger und investiere Dein Geld besser in einen guten und möglichst leisen Laubbläser.

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