Mit der Drohne auf Reisen: Überall gelten andere Gesetze

Drohnen werden immer reisetauglicher. Aber an manche Orte brauchst Du sie gar nicht erst mitnehmen.
Drohnen werden immer reisetauglicher. Aber an manche Orte brauchst Du sie gar nicht erst mitnehmen. Bild: © YouTube/DJI 2017

Was ist noch besser, als mit tollen Urlaubsbildern von einer Reise zurückzukehren? Mit tollen Urlaubsfotos UND Drohnenaufnahmen heimzukommen! Dass das mitunter gar nicht so einfach ist, habe ich schon bei so manch einem Trip festgestellt. Denn überall gelten andere Gesetze fürs Fliegen. Daher gibt's hier ein paar Tipps aus eigener Erfahrung.

Im Herbst 2016 waren mein Mann und ich in Kalifornien und Nevada unterwegs, im Herbst 2017 sollte es uns noch ein Stück weiter ins Landesinnere nach Utah verschlagen. Was sich in der Zwischenzeit geändert hatte? Unsere Urlaubsausrüstung ist um eine Fotooption angewachsen: Nach Systemkamera, Action-Cam und Smartphone-Gimbal legten wir uns 2017 auch eine Drohne zu, die DJI Spark.

An der Reisetauglichkeit soll's nicht scheitern

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Die DJI Spark (links) und die DJI Mavic Air (rechts) sind sehr bequem zu transportieren. Bild: © TURN ON 2018

Mit der DJI Spark setzte sich ein Trend fort, der sich wenige Jahre zuvor bereits abzeichnete: Drohnen beziehungsweise Quadrocopter werden immer kleiner und damit auch einfacher zu transportieren. Die DJI Mavic Pro kam Ende 2016 mit einklappbaren Armen auf den Markt, die aktuelle Mavic Air macht es ihr nach – in einem noch kleineren Format. Zusammengeklappt bringt sie es auf gerade mal 168 x 83 x 49 Millimeter und ist damit noch kleiner als unsere ohnehin schon reisetaugliche Spark. Am Transport in den Urlaub soll es daher nicht scheitern. Ein Plätzchen im Koffer oder im Handgepäck sollte sich für viele aktuelle Drohnenmodelle finden lassen. Aber wohin gehören die Fluggeräte denn eigentlich?

Drohne im Handgepäck: Nur für Akkus vorgeschrieben

Grundsätzlich ist es Dir freigestellt, ob Du Deine Drohne im Handgepäck oder im Aufgabegepäck transportierst. Nicht egal ist es hingegen, wo sich die Akkus – hier in der Mehrzahl, da Du auf Reisen idealerweise mehr als einen Akku dabei hast – während des Flugs befinden. Lithium-Polymer-Akkus, mit denen die meisten Drohnen fliegen, gelten als Gefahrgut und müssen wegen Entzündungsgefahr im Handgepäck transportiert werden. Die Gefahr ist zwar gering, allerdings zeigte der Fall des Galaxy Note 7, dass eine solche Sicherheitsrichtlinie nicht unbedingt verkehrt ist.

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Die Akkus gehören auf jeden Fall ins Handgepäck, der Rest ist Dir überlassen. Bild: © TURN ON 2018

Auch können einige Airlines die Anzahl der mitgenommenen Akkus pro Passagier oder die Kapazität der Energiespeicher reglementieren. Bevor Du abhebst, solltest Du Dich also besser mit den Bestimmungen Deiner Fluggesellschaft vertraut machen. Unsere Erfahrung bislang: Mit einem kleinen Consumer-Modell wie der Spark gibt es kaum Probleme. Mitunter werden die Mitarbeiter bei der Sicherheitskontrolle einen Blick in die Transporttasche werfen oder einen Abstrich für einen Sprengstofftest durchführen wollen.

Ob Du die Drohne im Handgepäck oder im Aufgabegepäck transportierst, ist zwar Deine Entscheidung. Für uns war jedoch immer klar: Wenn wir mit Reisetasche oder Rucksack verreisen, dann muss die Spark ins Handgepäck. Wer sich das Verladen des Gepäcks am Flughafen einmal angesehen hat, weiß auch warum ...

Vor dem Abflug: Drohnenversicherung prüfen

Eine Drohnenversicherung hast Du hoffentlich sowieso, wenn Du eine Drohne besitzt und in Deutschland fliegst. Eine Kaskoversicherung, die einen Schaden an dem Fluggerät selbst bezahlt, wenn sie Dir beispielsweise mal abstürzt, brauchst Du nicht unbedingt. Das lohnt sich oft erst bei sehr großen und teuren Modellen. Aber über eine Haftpflichtversicherung sollte Deine Drohne unbedingt abgesichert sein. Diese kommt für Schäden auf, die Du mit Deiner Drohne verursachst, zum Beispiel, wenn Du mit ihr ein fremdes Auto beschädigst.

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Unsere DJI Spark ist in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Bild: © TURN ON 2018

Je nachdem, ob Du nur privat fliegst oder gewerbliche Zwecke mit den Drohnenaufnahmen verfolgst, gelten unterschiedliche Policen. In unserem Fall – wir filmen nur privat – reichte es, bei der Privathaftpflichtversicherung auf einen neuen Tarif umzusteigen, bei dem Fluggeräte bis zu drei Kilogramm mitversichert sind. Das ist kaum teurer und gilt bei vielen Versicherungen fürs Drohnen fliegen weltweit. Solltest Du allerdings gewerbliche Aufnahmen anfertigen wollen, brauchst Du nach § 43 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Haftpflichtversicherung speziell für Drohnen.

Ob Aufnahme in die Privathaftpflicht oder extra Drohnenversicherung – in beiden Fällen solltest Du vor Reisebeginn einen Blick in die genauen Versicherungsbedingungen werfen. Mitunter gibt es Einschränkungen, was etwa die Anzahl der steuernden Personen oder den Geltungsbereich der Versicherung angeht.

Informieren: Welche Drohnengesetze gelten im Urlaubsland?

Zur guten Vorbereitung gehört aber vor allem auch eins: sich über die geltenden Drohnengesetze im Reiseland zu informieren. Im schlimmsten Fall darfst Du die Drohne gar nicht erst einführen und sie wird direkt am Flughafen beschlagnahmt. In Marokko beispielsweise, das ja durchaus ein beliebtes Reiseland ist, ist der Import und der private Gebrauch von Drohnen vollständig untersagt.

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Drohnen lassen Dich die Welt aus völlig neuen Blickwinkeln sehen. Bild: © TURN ON 2018

Seit wir die DJI Spark haben, waren wir nur in den USA und Südafrika damit unterwegs. Da die Vereinigten Staaten ebenfalls ein sehr beliebtes Reiseziel sind und Drohnen dort schon länger bekannt sind, war es in diesem Fall relativ einfach, sich über die geltenden Verordnungen zu informieren. Auch sind die dortigen Drohnengesetze vergleichsweise anwenderfreundlich. Wichtig für eine Reise in die USA ist vor allem, dass Du Deine Drohne bei der Federal Aviation Authority (FAA) registrierst. Von dieser Behörde erhältst Du eine Nummer, die Du auf der Drohne anbringen musst – ähnlich wie die Plakette mit Deinem Namen und Deiner Adresse für das Fliegen in Deutschland.

Entspannte Regeln in den USA, einige Unklarheiten in Südafrika

Das Fliegen an sich ist dann gar nicht so stark reglementiert wie in manch anderen Ländern. Allerdings gibt es auch in den USA ein paar generelle Flugverbote und Besonderheiten. Etwas ärgerlich fanden wir es zunächst, dass das Drohnen fliegen in Nationalparks untersagt ist. Vor Ort konnten wir es vielerorts aber durchaus nachvollziehen. Immerhin handelt es sich um schutzbedürftige Orte, die mitunter auch menschenüberlaufen sein können. Da muss man Tier und Tourist nicht noch weitere (Lärm-)Belästigungen zumuten. Auch in New York City und Washington ist das Fliegen grundsätzlich untersagt. Zudem können einzelne Bundesstaaten spezielle Regeln und Gesetze erlassen.

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Hallo, Kapstadt! Dieses Foto wäre vor vielen Jahren nur bei einem Helikopterflug möglich gewesen. Bild: © TURN ON 2018

Für Südafrika war es mit einer einfachen Google-Suche nicht getan. Da fanden sich sehr unterschiedliche Angaben im Netz. Mit einer Anfrage bei der örtlichen Luftfahrtbehörde hatten wir ebenfalls wenig Glück. Also haben wir uns möglichst zurückgehalten und den gesunden Menschenverstand genutzt. Wir sind also nur geflogen, wo wir Mensch oder Tier nicht störten oder auch andere Drohnenpiloten getroffen hatten. Erst nach unserer Reise bin ich auf den sehr hilfreichen Blog my-road.de gestoßen. Dort halten zwei reiselustige Drohnenfans ihre Erfahrungen fest und bieten etwa eine praktische Weltkarte mit Regeln und Gesetzen für 135 Länder weltweit – und das sowohl für privates wie auch für gewerbliches Fliegen.

Grundsätzliche Sicherheitshinweise, die überall sinnvoll sind

Besonders weil das Drohne fliegen weltweit sehr unterschiedlich stark reglementiert ist und es nicht für jedes Land der Welt klare Drohnenverordnungen gibt, ist es sinnvoll, sich überall an einige Sicherheitshinweise zu halten – auch in Deutschland. Neben einer Haftpflichtversicherung, die nicht überall vorgeschrieben, aber immer sinnvoll ist, zählen dazu zum Beispiel Abstandsregeln. Du solltest Dich mit Deiner Drohne also nie einem Flughafen und nach Möglichkeit auch keinen politisch sensiblen Gebäuden nähern. Atomkraftwerke sind ebenfalls tabu und werden von Drohnen-Apps in der Regel auch als No-Fly-Zone erkannt.

Nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch Deiner Drohne zuliebe, solltest Du nur tagsüber und bei gutem Wetter fliegen. Bedenke, dass die Bedingungen mancherorts Deinem Fluggerät zu schaffen machen können, eine extrem hohe Luftfeuchtigkeit oder große Höhe zum Beispiel. Denke daran, den Kompass neu zu kalibrieren, wenn Du zum ersten Mal an einem neuen Ort abhebst.

Darum sollte sich jeder Drohnenpilot an Regeln halten

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Wenn sich alle an geltende Regeln halten, dann sehen vielleicht mehr Menschen die schönen Seiten des Fliegens. Bild: © TURN ON 2018

Wie in Deutschland solltest Du überall auf der Welt nur auf Sicht fliegen (gegebenenfalls mit einer zweiten Person als Spotter) und die Privatsphäre fremder Menschen wahren. Oder willst Du beim Bräunen am Strand von irgendwem mit einer Drohne gefilmt werden? Nur wenn sich alle Drohnenpiloten an geltende Gesetze halten und andere Menschen nicht stören, kann sich das vielerorts dominierende Negativ-Image von Drohnen vielleicht irgendwann wandeln. Denn eigentlich steckt dahinter ein schönes und kreatives Hobby, das neue Perspektiven auf die wundervollsten Orte dieser Welt ermöglicht!

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