Prepaid-SIM-Karte aktivieren und freischalten: So funktioniert's

Für neue Prepaid-Karten gilt die sogenannte Registrierungspflicht: Wir erläutern, was Du dazu wissen musst.
Für neue Prepaid-Karten gilt die sogenannte Registrierungspflicht: Wir erläutern, was Du dazu wissen musst. Bild: © Getty Images/ alengo 2018

Wer heutzutage eine Prepaid-SIM-Karte aktivieren möchte, muss ein wenig Zeit mitbringen. Denn: Konnte die SIM-Karte früher einfach gekauft und sofort genutzt werden, gilt seit Sommer 2017 die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten. Wir klären, was dahinter steckt und wie Du die Karte freischalten kannst.

Prepaid-Karten erfreuen sich großer Beliebtheit: Sie bieten einerseits volle Kostenkontrolle und lassen sich andererseits, im Gegensatz zu Vertragsangeboten, anonym nutzen. Doch damit ist bei neuen Prepaid-Karten seit dem 1. Juli 2017 Schluss.

Das steckt hinter der Registrierungspflicht für Prepaid-Karten

Seit diesem Stichtag gilt in Deutschland eine Registrierungspflicht für Prepaid-SIM-Karten (§111 Telekommunikationsgesetz). Die Anbieter solcher Karten, etwa Telekom, Vodafone, o2, 1&1 und Co., müssen vor der Aktivierung der Karte die Identität ihrer Kunden prüfen. Du kannst also nicht mehr einfach eine Prepaid-Karte kaufen und dann sofort lostelefonieren. Zuerst musst Du Dich beim Betreiber mit Deinem Ausweis identifizieren.

Wichtig: Die Registrierungspflicht gilt ausschließlich für alle ab dem 1. Juli 2017 gekauften Prepaid-Karten, nicht aber für ältere Prepaid-Karten. Das Gesetz dient vor allem dazu, die anonyme Nutzung einer Handynummer durch Kriminelle oder Terroristen zu erschweren. Dabei gilt die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten ausnahmslose für alle Anbieter. Vertragskunden sind davon nicht betroffen, da hier ohnehin Namen, Adresse und andere persönliche Daten hinterlegt sein müssen.

Prepaid aktivieren: Telekom, Vodafone, o2, Congstar und Co.

Ausweisen kannst Du Dich grundsätzlich eben mit dem Personalausweis oder Reisepass, nicht aber mit dem Führerschein oder anderen Karten. Wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss hingegen einen Aufenthaltstitel vorlegen könnten. Grundsätzlich sind drei verschiedene Möglichkeiten für die Identifikation vorgesehen:

  1. Direkt beim Kauf der Prepaid-Karte im Mobilfunkshop
  2. Per VideoIdent-Verfahren
  3. Per PostIdent-Verfahren

Prepaid-Karte freischalten: Diese Verfahren gibt es

Die einfachste und schnellste Möglichkeit ist es natürlich, direkt in einem Mobilfunkladen eine Identifikation durchzuführen und so die Prepaid-Karte freischalten zu lassen. Dafür musst Du nur beim Kauf Deiner SIM-Karte den Ausweis vorlegen, damit der Anbieter Deine Daten prüfen und verifizieren kann.

In Supermärkten oder Drogerien sieht die Sache schon schlechter aus, bedingt durch einen naturgemäß höherem Publikumsverkehr. Damit es nicht zu längeren Wartezeiten für andere Kunden kommt, bieten die meisten Läden keine Identifikation direkt im Geschäft an.

VideoIdent-Verfahren mit Smartphone, PC und Co.

Wer die Legitimation nicht über den üblichen Postweg laufen lassen möchte, kann alternativ auch das VideoIdent-Verfahren nutzen. Das Prinzip ist simpel und die Durchführung vergleichsweise schnell: Du besuchst per Smartphone oder Laptop (mit Webcam) eine bestimmte URL, die auf der Verpackung der Prepaid-Karte oder in der Anleitung genannt wird.

Während des Videogesprächs prüft ein Mitarbeiter Deine Daten und begutachtet auch Deinen Ausweis. Dafür macht er nicht nur einen Screenshot, sondern prüft auch die Sicherheitsmerkmale des Ausweises, die etwa durch Kippen der Karte sichtbar werden. Bereithalten musst Du während des Vorgangs natürlich auch noch Deine neue Rufnummer und die PUK.

PostIdent-Verfahren klassisch über eine Postfiliale

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Auch in den Postfilialen kannst Du Dich ausweisen, um Deine Prepaid-Karte freizuschalten. Bild: © Deutsche Post 2018

Das PostIdent-Verfahren über die Deutsche Post ist schon seit langer Zeit etabliert und der Standard, wenn es etwa darum geht, ein neues Bankkonto zu eröffnen oder einen Kredit abzuschließen. Dabei begibst Du Dich einfach mit einem PostIdent-Coupon, den Du selbst ausdrucken kannst, zu einer Filiale der Post und zeigst den Ausdruck zusammen mit dem Ausweis vor.

Nach dem Abgleichen der Daten druckt der Post-Angestellte ein Blatt Papier aus, dessen Daten Du prüfen und anschließend unterschreiben musst. Das unterschriebene Formular wird an den Anbieter verschickt, der daraufhin Deine Prepaid-Karte freischaltet.

Welche Identifikationsmethode angeboten wird, bleibt dem Anbieter überlassen. Viele bieten sowohl Video- als auch PostIdent an. Andere Unternehmen wiederum wollen vorrangig auf das VideoIdent-Verfahren setzen.

Zusammenfassung

  1. Seit dem 1. Juli 2017 gilt laut §111 Telekommunikationsgesetz die Registrierungspflicht für Prepaid-Karten
  2. War vorher eine weitestgehend anonyme Nutzung von Prepaid-Karten möglich, so gilt das für neue Karten nicht mehr
  3. Prepaid-Anbieter sind verpflichtet, die Identität ihrer Kunden sorgfältig zu prüfen
  4. Drei Arten: Identitätsprüfung direkt im Geschäft, per VideoIdent oder PostIdent
  5. Als Legitimation dient Personalausweis oder Reisepass, bei Ausländern ein Aufenthaltstitel
  6. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Prepaid-SIM-Karte vom Anbieter freigeschaltet
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