Regeln für Drohnenflüge: Was ist erlaubt, was nicht?

Drohnen für den Privatgebrauch werden immer beliebter.
Drohnen für den Privatgebrauch werden immer beliebter. Bild: © DJI 2017

Drohnen sind längst kein Spielzeug für Bastler und Freaks mehr. Die Flugkünstler gibt es mittlerweile an jeder Ecke, in allen Größen und allen Preisklassen. Doch vor und während des Fluges gilt es, einige Regeln zu beachten. 2017 wurden die Gesetze in Deutschland deutlich verschärft – das musst Du beachten.

Spaß in der Luft: Nicht ohne Regeln und Drohnen-Erlaubnis

Was früher RC-Cars oder Modelleisenbahnen waren, sind heutzutage Drohnen: Die ferngesteuerten Fluggeräte wecken bei immer mehr Menschen die Freude am Fliegen. Kein Wunder, gibt es doch Modelle für den Hausgebrauch bereits ab 20 Euro – und dank immer ausgefeilterer Technik lassen die sich auch immer einfacher steuern. Spätestens mit der AR.Drone 2.0 hat das französische Unternehmen Parrot Drohnen für ein breites Publikum interessant gemacht. Doch so einfach sich der Einstieg in die Fliegerwelt mittlerweile gestaltet, einfach kaufen und losfliegen sollte man nicht.

Drohnen-Gesetze: Eine (rechtliche) Einordung

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Jeder, der möchte, darf Drohnen wie die 3D Robotics Solo fliegen. Bild: © 3D Robotics 2015

Im offiziellen Sprachgebrauch sind Drohnen bei rein privater Nutzung entweder "Flugmodelle" oder gelten bei gewerblichem Gebrauch als "unmanned aerial system" (UAS), also unbemannte Luftfahrzeuge. Letztere unterliegen den Regeln des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO). Entscheidend dafür was greift, ist allein die Art der Nutzung. Dient der Betrieb zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung, gelten die weniger strengen Regeln für Flugmodelle. Wer aber etwa Luftaufnahmen macht und damit über Youtube Werbeeinnahmen erzielt, der ist gewerblich tätig und muss vieles beachten, sonst kann es teuer werden.

Brauche ich einen Drohnen-Führerschein?

Seit dem 1. Oktober 2017 benötigst Du einen Drohnen-Führerschein – zumindest für Fluggeräte, die mehr als 2 Kilogramm auf die Waage bringen. Das Mindestalter für den sogenannten Kenntnisnachweis, wie er im Behördendeutsch bezeichnet wird, beträgt 16 Jahre. Wer bereits eine Pilotenlizenz sein Eigen nennt, muss sich um diesen Nachweis nicht sorgen: Die genannte Zielgruppe muss keinen Drohnen-Führerschein absolvieren. Aber auch 14-Jährige haben eine Chance: Hier wird ein Nachweis über eine Einweisung durch einen Luftsportverband benötigt. Gewerbliche Flüge sind damit jedoch ausgeschlossen.

Bundesweit gibt es Stellen, etwa Flugschulen oder Ingenieurbüros, die einen Kenntnisnachweis bescheinigen. Diese müssen jedoch durch das Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sein. Die Eignung selbst wird in Form von Prüfungsfragen festgestellt. Fragen können sowohl mündlich als auch schriftlich in den Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb beantwortet werden.

Möchtest Du hingegen Drohnen nachts manövrieren oder Modelle, die mehr als 5 Kilogramm wiegen, benötigst Du dafür eine behördliche Erlaubnis. Dein Ansprechpartner in diesen Fällen ist die Landesluftfahrtbehörde Deines Bundeslandes.

Darf ich Drohnen überall in die Luft bringen?

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Von Flugplätzen, Kraftwerken und Co. muss der Pilot Abstand halten. Bild: © 3D Robotics 2015

Speziell ausgewiesene Startzonen für Hobby-Flieger gibt es nicht. Das bedeutet aber nicht, dass man überall einfach loslegen darf. Grundsätzlich gilt: Beim Drohnenflug hat die Sicherheit absoluten Vorrang. Das bedeutet, dass Drohnen überall dort, wo die Sicherheit von Personen und Sachen gefährdet ist, nichts zu suchen haben. Verboten ist der Betrieb etwa über Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten oder anderen Einsatzorten von Polizei oder ähnlichen sicherheitsrelevanten Behörden. Darunter fallen auch Justizvollzugsanstalten, Industrieanlagen, Kraftwerke sowie militärischen Anlagen. Ein Seitenabstand von mindestens 100 Metern muss hier eingehalten werden. Fremde Grundstücke in Wohngebieten dürfen ebenfalls ohne ausdrückliche Zustimmung der Eigentümer nicht überflogen werden.

Ebenso ist von Flughäfen Abstand zu halten. Die sogenannten Kontrollzonen der Flugplätze erstrecken sich mindestens bis zu 1,5 Kilometer rund um die Anlage – es gibt aber auch weitaus größere Zonen, etwa um Großflughäfen. Tabu sind auch Naturschutzgebiete. In Städten gelten teils noch einmal gesonderte Regelungen. So bedarf es beispielsweise in Berlin einer Flugverkehrskontrollfreigabe des Towers, wenn die Drohne innerhalb der Flugsicherungszone aufsteigen soll, die fast das gesamte Stadtgebiet plus weite Zonen außerhalb umfasst. Und rings um das Regierungsviertel darf man in einem Umkreis von rund 5,5 Kilometern als Privatmann gar nicht fliegen.  Eine kleine Orientierungshilfe: Sobald einem ein Argument einfällt, weswegen der Überflug eines Gebietes verboten sein könnte, ist er das vermutlich auch. Die deutsche Flugsicherung bietet eine kostenlose App an, die Dich unter anderem über Flugverbotszonen informiert.

Verstößt man gegen diese Regeln, droht übrigens teures Ungemacht: Erstens begeht man eine Ordnungswidrigkeit und zweitens kann man seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn man dort fliegt, wo man es nicht darf.

Was muss ich beim Fliegen beachten?

Generell gilt: Die Drohne darf lediglich eine maximale Höhe von 100 Metern erreichen. Eine Ausnahme besteht, wenn Du auf Modellflugplätzen unterwegs bist. Drohnen bis zu einem Gewicht von 5 Kilogramm dürfen außerdem nur in Sichtweite gesteuert werden.

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Das Fliegen erfordert einige Übung und einen nüchternen Piloten. Bild: © Facebook/DJI Global 2015

Einen großen Bogen sollte man zudem um Stromtrassen, Windräder und ähnliche Hindernisse machen. Und auch wenn die Steuerung von Drohnen dank technischer Unterstützung immer einfacher wird und die Hersteller anderes versprechen: Für den sicheren und kontrollierten Flugbetrieb bedarf es Übung. Beim ersten Start sollte man es also langsam angehen lassen und nicht gleich die maximale Steighöhe der Drohne austesten. Und wie auch beim Autofahren gilt: Unter dem Einfluss von Drogen darf man keine Drohne fliegen lassen.

Drohnen: Spione der Lüfte

Immer mehr Drohnen sind mit hochauflösenden Kameras ausgestattet und erlauben spektakuläre Aufnahmen, wie zahllose YouTube-Videos belegen. Allerdings ist es nicht zulässig, alles und vor allem nicht jeden in den Fokus zu nehmen. Jede gefilmte Person besitzt das Recht am eigenen Bild, darf also bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Aufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden. Das gezielte Ausspionieren von Menschen auch im öffentlichen Raum gilt als Eingriff in die Privatsphäre und Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

Unproblematisch ist es, wenn eine Person zufällig ins Bild läuft oder eine Menschenansammlung abgelichtet wird. Flüge in fremde Gärten oder vor das Fenster des Nachbarn gelten ebenfalls als Eingriff in die Privatsphäre und sind somit nicht erlaubt. Auf die Belange von Anwohnern und Nachbarn sollte also immer Rücksicht genommen werden. Und wer Fotos von Gebäuden macht und diese verkauft, verstößt unter Umständen auch noch gegen das Urheberrecht des Architekten – besonders dann wenn es sich um Perspektiven handelt, die man ohne Drohne nicht sehen kann.

Drohne abgestürzt: Wer zahlt den Schaden?

Kommt es trotz Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben mal zum Schadensfall, kann es schnell teuer werden. Denn gibt es ein Problem mit der Technik, stürzt die Drohnen nahezu senkrecht zu Boden. Für alle entstandenen Schäden haftet grundsätzlich der Führer der Drohne. Seit dem 1. Oktober 2017 gilt die Kennzeichnungspflicht mit Namen und Adresse für Drohnen ab 250 Gramm Gewicht, damit der Halter im Schadensfall schnell ausgemacht werden kann.

Benötigt man eine Genehmigung zum Starten der Drohne, ist eine entsprechende Versicherung sowieso immer Pflicht. Aber auch Privatleute am Drohnensteuer brauchen eine Haftpflichtversicherung. In Deutschland ist diese für RC-Modelle auch im Freizeitbereich nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings decken die regulären privaten Haftpflichtversicherungen durch Drohnen verursachte Schäden oft nicht ab, und erweiterte Policen lohnen sich meist nicht. Eine spezielle Versicherung muss also her. Eine Möglichkeit ist es, einem der Modellfliegerverbände, wie etwa dem DMFV, DFN oder dem MFSD beizutreten. Mitglieder bekommen hier eine entsprechende Haftpflichtversicherung, die auch den Schutz der eigenen Drohne abdeckt.

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Bei speziellen Versicherungen lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Bild: © Facebook/DJI Global 2015

Allerdings lohnt ein Blick ins Kleingedruckte: Oftmals erstreckt sich der Versicherungsschutz nur auf das Vereinsgelände und schließt das Starten auf der grünen Wiese aus. Bei einigen Anbietern lässt sich der Schutzbereich durch die Zahlung von Zusatzprämien erweitern. Es gibt aber auch individuelle Haftpflichtversicherungen, die etwa auch die gewerbliche Nutzung der Drohne einschließen. Die Angebote sind in aller Regel zwar etwas teurer als die Angebote der Modellfliegerverbände, decken dann aber auch alles ab, was bei der Nutzung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattfindet. Im Schadensfall darf sich ein Drohnenpilot natürlich ebenso wie ein Autofahrer nicht einfach vom Unfallort wegschleichen.

Zusammenfassung

  1. Gewerblich genutzte Drohnen gelten als "unmanned aerial system" (UAS), also unbemannte Luftfahrzeuge, und unterliegen den Vorgaben des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) und der Luftverkehrsordnung (LuftVO)
  2. Geht es nur um den Spaß, stecken also keine gewerblichen Interessen hinter dem Drohnenflug und wiegt das Fluggerät nicht mehr 2 Kilogramm, ist keine Genehmigung zum Starten erforderlich
  3. Bei einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm ist ein sogenannter Kenntnisnachweis erforderlich
  4. Unzulässig ist beispielsweise das Überfliegen von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Gefängnissen, Industrieanlagen oder Kraftwerken
  5. In Deutschland dürfen Drohnen nur innerhalb der Sichtweite der steuernden Person bewegt werden, die maximale Flughöhe beträgt 100 Meter
  6. Ausnahme: Auf Modellflugplätzen darf höher geflogen werden
  7. Wer Kameraaufnahmen machen will, muss dabei die Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen und die Urheberrechte im Fall von Gebäuden wahren
  8. Um den finanziellen Folgen im Schadensfall vorzubeugen, ist der Abschluss einer gesonderten Haftpflichtversicherung für Multi- oder Quadcopter gesetzlich vorgeschrieben. Hier gilt es, auf das Kleingedruckte zu achten
  9. Für Drohnen ab 250 Gramm gilt eine Kennzeichnungspflicht mit Namen und Adresse des Besitzers
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