Neue Smartphones, PCs, Fernseher oder Festplatten sind oft teuer. Das liegt auch an der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften wie VG Bild-Kunst und VG Wort. Diese fordern nämlich für alle Geräte, auf denen sich theoretisch Kopien anfertigen lassen, eine Pauschalabgabe.
Seit dem 1. Januar 2016 zahlen Kunden für das iPhone 6s mehr. Statt wie zuvor 739 Euro für die 16 GB-Variante ruft Apple nun 744,95 Euro auf. Der Grund ist eine neue Pauschalabgabe, die der Hersteller an Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort und VG Bild-Kunst zahlen muss. Die Abgabe betrifft alle Hersteller und Importeure. Einige Unternehmen wie Apple haben den Betrag direkt an die Kunden weitergegeben. Doch betroffen sind längst nicht nur Smartphones.
Privatkopien sind eben doch nicht kostenlos
Von wegen Privatkopien sind kostenlos. Ganz egal, ob Du Dir von gekauften CDs, DVDs oder Programmen eine private Kopie anfertigst oder nicht, indirekt zahlst Du so oder so für das Recht, eine private Kopie anfertigen zu dürfen. Hintergrund sind Forderungen von Verwertungsgesellschaften wie GEMA, VG Wort oder VG Bild-Kunst, die meist von der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) umgesetzt werden. Diese fordert eine Pauschalabgabe für quasi alle technischen Geräte, mit denen sich theoretisch Privatkopien von Texten, Musik oder Videos anfertigen lassen. Das betrifft praktisch alle Geräte, in denen eine Festplatte, ein Speicherchip oder ein Brenner verbaut ist.
Zu zahlen ist der Betrag per Definition von den Herstellern und Importeuren der jeweiligen Geräte. Diese legen die Kosten jedoch in vielen Fällen direkt auf die Kunden um, wie das aktuelle Beispiel Apple zeigt. Im Endeffekt werden die Geräte somit teurer. Ganz egal, ob Du Dir einen neuen PC, einen Fernseher, ein Handy oder einen USB-Stick kaufst – GEMA und Co. verdienen immer mit.
1. Smartphones mit mindestens 8 GB Speicher
Seit dem 1. Januar 2016 müssen Hersteller und Importeure für jedes gekaufte Smartphone mit einem Speicher über 8 GB eine Abgabe von 6,25 Euro zahlen. Einen Vorteil haben jedoch Hersteller, die Mitglied im Industrieverband Bitkom sind. Sie zahlen nur 5 Euro.

2. Privat genutzte PCs
PCs kommen in der Regel mit sehr großen Festplatten von 1 Terabyte oder mehr daher. Für Privatkopien ist da natürlich ordentlich Platz, weshalb die Verwertungsgesellschaften ordentlich zuschlagen. 13,19 Euro beträgt die Pauschalabgabe für Heimcomputer.

3. Laptops mit Displays bis 12,4 Zoll
Etwas geringer fällt die Pauschalabgabe für Laptops mit kleineren Displays aus. Kein Wunder, immerhin haben die Geräte häufig nur kleine Speicherchips mit einem Volumen 32, 64 oder 128 GB eingebaut. Trotzdem verlangen die Verwerter pro Gerät 8,50 Euro.

4. Media Player
Für einfache MP3-Player und sehr kleine Videoplayer verlangt die ZPÜ einen Betrag von 5 Euro. Wenn man bedenkt, dass die Geräte teilweise recht günstig zu haben sind, ist das gar kein so geringer Betrag. Sobald das Display am Media-Player etwas größer wird, verlangt die ZPÜ auch eine höhere Abgabe. Satte 15 Euro werden für Player mit einem Bildschirm ab 3 Zoll aufgerufen.

5. Speicherkarten und USB-Sticks bis 4 GB
Besonders happig sind die Abgaben, welche die ZPÜ für kleine Speicherkarten und USB-Sticks mit einem Volumen bis 4 GB verlangt. Satte 91 Cent werden für die Speicherlösungen fällig und das, obwohl SD-Karten mit 4 GB teilweise schon für unter 4 Euro verkauft werden.

6. Speicherkarten über 4 GB
Bei Speicherkarten über 4 GB werden dann pauschal gleich 1,95 Euro fällig. Bis Ende 2011 war übrigens nur eine Vergütung von 10 Cent je Speicherkarte fällig. Das war den Verwertern aber nicht mehr genug, sodass sie ihre Forderungen deutlich angehoben haben.

7. Externe Festplatten
Bei externen Festplatten unter 1 Terabyte werden pauschal 7 Euro fällig. Für größere Datenträger ruft die ZPÜ sogar 9 Euro auf.

8. TV-Geräte
Die meisten neuen Fernseher bieten die Möglichkeit, Sendungen über USB-Port auf einer externen Festplatte aufzuzeichnen. Allein aufgrund dieser Tatsache verlangt die ZPÜ eine Abgabe von 13 Euro. Zur Erinnerung: An der externen Festplatte selbst verdienen die Verwertungsgesellschaften ebenfalls mit. Richtig happig wird es, wenn der Fernseher eine eingebaute Festplatte besitzt. Dann werden gleich 34 Euro fällig.
9. Set-Top-Boxen
Für Set-Top-Boxen gelten die gleichen Tarife wie für Fernseher. Sobald diese über eine Aufnahmefunktion mit einer externen Festplatte verfügen, verlangt die ZPÜ 13 Euro. Ist eine interne Festplatte vorhanden, werden 34 Euro abgerufen.

10. DVD- und Blu-ray-Recorder
Richtig happig wird die Pauschalabgabe bei DVD-Rekordern. Je nachdem, welche DVD-Typen bespielt werden, verlangt die ZPÜ hier zwischen 22 und satten 49 Euro.

Preise nicht in Stein gemeißelt
Die Preise für die Pauschalabgabe sind übrigens nicht fest in Stein gemeißelt oder gesetzlich fest verankert. Häufig sind sie das Ergebnis von langwierigen Verhandlungen zwischen der ZPÜ und Herstellerverbänden wie Bitkom und auch nur zeitlich befristet gültig. Teilweise handelt es sich bei den Beträgen auch um bloße Forderungen der Verwertungsgesellschaften, zu denen noch keine finale Einigung erzielt wurde.